Rückfallquoten
Das wichtigste Erfolgskriterium bezüglich der Maßnahmen im bestehenden Fahrerlaubnissystem ist die Legal- bzw. Verkehrsbewährung, die anhand der Rückfallquoten überprüft werden kann.
Die Evaluationsstudien „ALKOEVA“ und „EVAGUT“ untersuchten die Legalbewährung von alkoholauffälligen Kraftfahrern nach einer positiven MPU sowie nach einer im Rahmen der MPU empfohlenen Teilnahme an einem Nachschulungskurs. In der ersten Studie zeigte sich, dass 3 Jahre nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis 18,8% der positiv Begutachteten erneut wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss auffällig geworden waren und 13,5% der Kursteilnehmer. Nach Ablauf von fünf Jahren waren die Rückfallquoten 26,4% bzw. 21,6%. Bei „EVAGUT“ lag die Rückfallquote nach positivem Gutachten zwischen 9,9% (wiederholt alkoholauffällige Fahrer) und 12,2% (erstmalig auffällige Fahrer) bzw. nach Teilnahme an einem Kurs bei 14,5% bzw. 11,3%.
Die von dem VdTÜV (Verband der Technischen Überwachungsvereine) in Auftrag gegebene Studie „EVA-MPU“ untersuchte erneut die Legalbewährung von alkoholauffälligen Fahrern nach einer MPU. Zusätzlich wurde eine Vergleichsgruppe untersucht, die erstmalig mit einer Alkohol-Ordnungswidrigkeit aufgefallen war und entsprechend keine MPU absolvieren musste. Nach einer positiven MPU lagen die Rückfallquoten bei 6,5% (erstauffällige Fahrer) und bei 8,3% (wiederholt auffällige Fahrer) bzw. nach einer § 70-Kursteilnahme bei 8,0% und bei 6,8%. Die Rückfallquote der Ordnungswidrigkeiten-Gruppe lag bei 8,2%. Somit fallen zwischen 92% und 94% der alkoholauffälligen Kraftfahrer nach einer MPU innerhalb der nachfolgenden drei Jahre nicht mehr mit Alkohol im Straßenverkehr auf.
Insgesamt belegen die Ergebnisse dieser Studie sinkende Rückfallquoten bzw. ansteigende Bewährungsquoten im Anschluss an eine MPU im Vergleich zu den früheren Evaluationsstudien, sowohl nach positivem Ergebnis der MPU als auch nach Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Die vorgelegten Ergebnisse sind als Beleg für die Prognosesicherheit der MPU bei alkoholauffälligen Fahrern zu interpretieren und bestätigen den rückfallprotektiven Charakter des bestehenden Verfahrens zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland.
Auch die gesetzlich verankerten Rehabilitationsmaßnahmen für Fahranfänger und zur Verkürzung der Sperrfrist haben sich bisher in Hinsicht auf die Legalbewährung als erfolgreich erwiesen. So konnte beispielsweise gezeigt werden, dass die Rückfallquote der Fahrer, die an einer Nachschulung für alkoholauffällige Fahranfänger, NAFA, teilnahmen, nach 3 Jahren mit 14,4% deutlich niedriger war als die von Alkohol-Erstauffälligen vor Einführung der Kurse mit 31,6%.
Auch konnte die Wirksamkeit des Modells „MAINZ77“ zur Sperrfristverkürzung belegt werden. Es konnte gezeigt werden, dass lediglich 8,9% der Kursteilnehmer nach durchschnittlich 43 Monaten erneut mit Alkoholdelikten auffällig geworden waren und dass die Rückfallquoten von alkoholauffälligen Kraftfahrern, die einen Kurs „MAINZ77“ besucht hatten, mit 12,2% deutlich unter der Rückfallquote der Fahrer ohne Kursteilnahme von 18,4% lag.
Insgesamt sprechen die genannten Untersuchungsergebnisse für einen positiven Effekt des Deutschen Fahrerlaubnissystems mit Selektionsdiagnostik, Kursangeboten und partieller fortgesetzter Vorenthaltung der Fahrerlaubnis gegenüber rein juristischen Sanktionen. Dies zeigt sich auch in dem seit Jahren kontinuierlichen Rückgang der Alkoholunfälle.
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