KOSTEN EINER MPU VORBEREITUNG
Wer seinen Führerschein gemacht hat, erinnert sich daran, dass dieser nicht gerade kostengünstig war. Theoretischer Unterricht, Fahrstunden und Prüfungen sind mit einem Entgelt verbunden. Der finanzielle Aufwand wird jedoch mit dem Führerscheinbesitz belohnt.
Ähnlich verhält es sich bei den Vorbereitungsmaßnahmen bis zur MPU. Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
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MPU Begutachtungsgebühren
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Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
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evtl. ein Aufbauseminar, wenn man in der Probezeit aufgefallen ist
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ggf. Kosten für die Abstinenznachweise und schließlich
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Kosten für die MPU Vorbereitung
Was die Kosten der MPU Vorbereitung im engeren Sinne angeht, werden wir mit Ihnen gemeinsam einen Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechenden Weg finden. ….
Die MPU Kosten - Womit müssen Sie rechnen?
Sie sind bereit, sich den Anforderungen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung – MPU – zu stellen und sie wollen ihr Bestes geben, um die Gutachter*innen von Ihrer Fahreignung zu überzeugen? Sie möchten daher wissen, welche Kosten für die MPU selbst und für die MPU-Vorbereitung auf Sie zukommen werden? Der nachstehende Überblick hilft Ihnen, die zu erwartenden MPU-Kosten finanziell zu planen und sich auf das kommende einzustellen.
Grundsätzlich gilt, dass sich die MPU-Kosten aus den MPU Gebühren, die bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung anfallen, den Gebühren für die Beantragung der Fahrerlaubnis sowie die Kosten für die MPU-Vorbereitung zusammensetzen.
Die MPU Gebühren bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung
Bis einschließlich Juli 2018 gab es in der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) feste MPU Gebühren, oder auch MPU-Kosten im engeren Sinne, die sich nach den jeweiligen Fragestellungen richteten. Diese Gebühren sind aufgrund einer Gesetzesänderung seit August 2018 nicht mehr anwendbar. Vielmehr werden die anfallenden MPU-Kosten von den Begutachtungsstellen selbst unter Berücksichtigung des Anlasses für die MPU, des Zeitaufwandes und der Besonderheiten der einzelnen Problemstellungen festgelegt. Auch wenn sich die Gebühren in der Zwischenzeit erhöht haben, können die früheren Sätze noch als grobe Richtwerte dienen.
Welche Richtwerte gibt es für die MPU-Kosten bzw. Gebühren?
Wie oben beschrieben, richten sich die MPU-Kosten nach dem Anlass und dem Aufwand für die Begutachtung. Erfolgte der Führerscheinentzug aufgrund Drogen- oder Medikamentenmissbrauches, so müssen Sie inklusive eines Drogenscreenings mit MPU-Kosten von mindestens 700-800 Euro rechnen. Im Falle von Alkoholauffälligkeiten kommen MPU Kosten von mindestens 680 Euro auf Sie zu. Bei neurologisch-psychiatrischen und körperlichen Beeinträchtigungen liegen die MPU-Kosten bei mindestens 550 Euro. Am unteren Rand mit mindestens 550 Euro liegen die Kosten der MPU, wenn es um Fahrauffälligkeiten bzw. Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister des Kraftfahrbundesamtes geht.
Kosten für die Beantragung der Fahrerlaubnis
Auch die Fahrerlaubnisbehörde stellt Ihnen MPU-Kosten für Ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beantragung der Fahrerlaubnis in Rechnung. Hierfür müssen Sie etwa 120 bis 200 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für einen Sehtest, die Beantragung eines Führungszeugnisses, die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie die Anfertigung eines Passfotos.
Die MPU-Vorbereitungskosten
Unser erstes Informationsgespräch ist kostenlos. Die MPU-Vorbereitungskosten und die Kosten unserer Beratung richten sich darüber hinaus nach unseren Stundensätzen, nach dem bei Ihnen erforderlichen Zeitaufwand und nach den Besonderheiten Ihres Einzelfalls.
Unsere Kund*innen benötigen durchschnittlich 10 bis 12 Stunden, bis sie optimal auf die MPU vorbereitet sind. Je nach Besonderheit und Schwierigkeitsgrad des Falles, z.B. wenn bereits mehrere positive MPUs vorliegen, können auch höhere MPU-Vorbereitungskosten anfallen. Bei einfachen Sachverhalten und guter Mitarbeit können die Kosten für die Vorbereitung auch niedriger sein. Wir fühlen uns bei unserer Vorbereitung der Sparsamkeit verpflichtet, d.h. wir bereiten Sie so auf die MPU vor, dass Sie so viele Stunden wie nötig und so wenige Stunden wie möglich in Anspruch nehmen müssen.
Grundsätzlich gilt: Jede Wiederholung der MPU aufgrund schlechter Vorbereitung kostet Sie wertvolle Zeit und Geld und sollte daher unbedingt vermieden werden. Hinzukommt die psychische Belastung, die mit einer nicht bestandenen MPU eine ergeht. Daher lohnt sich eine professionelle Vorbereitung auf die MPU in jedem Fall.
Die langjährige Erfahrung und Professionalität unseres Teams helfen Ihnen dabei, die MPU mit möglichst geringem Kosten- und Zeitaufwand gleich beim ersten Anlauf zu bestehen. In unserem Artikel zur MPU Beratung können Sie mehr über unsere Arbeitsweisen erfahren.
Gerne informieren wir Sie im Detail und bezogen auf Ihren Einzelfall, damit Sie die MPU mit einem guten Gefühl antreten und letztendlich auch mit Bravour zu meistern.
Was kostet die MPU?
Medizinisch-Psychologische Gutachten
Gebühren inkl. Ust. nach dem §§2a und 4 Absatz 10 StVG sowie § 11 Absatz 3, des §§ 13 und 14 FeV
(Quelle TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG – Stand 01.08.2018)
Alkoholauffällige (§13 Nr. 2 FeV)
€ 592,62
Betäubungsmittel- u. Medikamentenauffällige (§ 14 FeV) inkl. Drogenscreening
€ 749,70
körperliche u. geistige Beeinträchtigungen (§ 11 Abs. 3 iVm. Abs. 2 FeV), ausgenommen neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen
€ 511,70
neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen (§ 11 Abs. 3 iVm. Abs. 2 FeV)
€ 531,93
Auffälligkeiten bei der Fahrerlaubnisprüfung (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 FeV)
€ 384,37
Tatauffällige (allgemein, § 11 Abs. 3 Nr. 4 u. 5, Abs. 10 Nr. 2 FeV u. § 2a Abs. 4 u. 5 sowie § 4 Abs. 10 StVG) ohne Alkohol-, Betäubungsmittel- u. Medikamentenauffällige
€ 536,69
Untersuchungen bei Mehrfachfragestellungen ( § 11 Abs. 6 FeV)
Für die Fragestellung mit dem höchsten Entgelt wird der volle Satz berechnet, alle weiteren Fragestellungen mit jeweils 1/2 des hierfür geltenden Entgelts
Abkürzungen
FeV: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung-FeV)
StVG: Straßenverkehrsgesetz (StVG)
FahrlG: Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz – FahrlG)