Der Schreck sitzt tief, wenn man eine MPU Anordnung für eine medizinische-psychologische Untersuchung, kurz MPU genannt, erhält. Eine Vorbereitung empfiehlt sich immer, egal welcher der Anlass der MPU ist. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle und kann verschiedene Anlässe haben. Nach einer aktuellen Statistik für das Jahr 2017 der Bundesanstalt für Straßenverkehr stellen sich die Anlässe wie folgt dar:
1 % körperliche Mängel5 % Alkohol & verkehrs- oder strafrechtliche Delikte
11 % wiederholte Alkoholauffälligkeiten
11 % sonstige Anlässe26 % Drogen & Medikamente
28 % erstmalige Alkoholauffälligkeiten
Insgesamt wurden 88.035 medizinisch-psychologische Untersuchungen von den 15 aktiven Trägern der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) durchgeführt.
Grundsätzlich muss zwischen Strafe für ein Fehlverhalten bei der Teilnehme am Verkehr (z.B. Alkoholkonsum und Fahren) und den daraus resultierenden verwaltungsrechtlichen Konsequenzen unterschieden werden (z.B. Anordnung zur MPU).
Es gilt, ist eine Strafe abgegolten, so ist die Angelegenheit im strafrechtlichen Sinne erledigt. Verwaltungsrechtlich können jedoch noch Auflagen bzw. Anordnungen zu erfüllen sein.
Die Fahreignung beschreibt nicht nur das technische Verständnis von PKW, LKW usw., sondern auch die charakterliche Eignung eines einzelnen Verkehrsteilnehmers. Diese wird immer dann in Zweifel gestellt, wenn sich Anhaltspunkte im Verhalten ergeben, mit anderen Worten bei strafrechtlichen Auffälligkeiten.
Die MPU Begutachtung bietet der Straßenverkehrsbehörde die psychologische und medizinische Grundlage für die Entscheidung, ob dem Klienten (je nach Prognose) die Fahrerlaubnis zugesprochen wird oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, kann der Klient diese nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen.