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Die MPU bestehen: Auf die richtige Vorbereitung kommt es an!

Oft ist es für Betroffene schwierig, aus der Vielzahl der Angebote eine passende Vorbereitungsmaßnahme zu finden. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige wichtige Hinweise für die richtige Wahl der Vorbereitung an die Hand geben.

In der Regel liegen den Verkehrsauffälligkeiten jahrelang verfestigte Entwicklungen und Verhaltensgewohnheiten zugrunde. Dabei sind die Ursachen dieser unangepassten Verhaltensmuster auf sehr individuelle Lerngeschichten, gelegentlich auch auf körperliche Erkrankungen zurückzuführen. Es ist daher nachvollziehbar, dass fahreignungsfördernde Maßnahmen im Vorfeld einer MPU, die eine Veränderung derart verfestigter Verhaltensmuster bewirken soll, einen hohen Grad an Spezialisierung und Professionalität der Berater*innen erfordern.

 

Aus diesem Grund wurden in der neuen und erweiterten Auflage der Beurteilungskriterien  der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und Verkehrsmedizin (DGVM) Qualitätskriterien für fahreignungsfördernde Interventionen (FFI) oder anders ausgedrückt vorbereitende verkehrstherapeutische Maßnahmen entwickelt, die im Folgenden näher beschrieben werden.

 

Eine qualitativ gute Vorbereitung lässt sich an folgenden Vorgehensweisen erkennen:

  1. Vor Beginn der Teilnahme erfolgt eine qualifizierte Diagnostik der Problemausprägung nach den Begutachtungsleitlinien (Bast, 2022) und den Beurteilungskriterien (2022).

  2. Die Maßnahme ist in ihren wesentlichen Teilen wissenschaftlich begründet. Die Therapieziele sind auf den diagnostischen Befund abgestimmt.

  3. Es bei der Maßnahme nicht allein um das Bestehen der MPU. Vielmehr besteht das Therapieziel darin, stabile und tragfähige Einstellungs- und Verhaltensänderungen anzuregen. Um dies zu erreichen, sollten folgende Elemente der Maßnahme durchlaufen werden:
    a) Deliktaufarbeitung
    b) Einsichtsbildung (ggf. Aufbau eines Problembewusstsein, Problemanalyse und Entwicklung eines Erklärungsmodells)
    c) Kompetenzaufbau (z.B. Risikofaktoren abbauen, Schutzfaktoren aufbauen)
    d) Stabilisierung und Rückfallprophylaxe (z.B. Erkennen von Risikosituationen, Einüben neuer Verhaltensweisen)

  4. Die Qualifikation der durchführenden Person lässt erkennen, dass er oder sie zur Anwendung verkehrspsychologischer und/oder (sucht-)therapeutischer Methoden in der Lage ist.

  5. Ist eine FFI abgeschlossen, so erhält jeder Kunde bzw. jede Kundin eine Teilnahmebestätigung. Aus dieser geht die fachliche Qualifikation der Person hervorgehen, die die FFI durchgeführt hat. Dadurch sollen Gutachter*innen darin unterstützt werden, besser zu beurteilen, ob die FFI bestimmten Qualitätskriterien entspricht.

Diese und andere Qualitätskriterien werden bei uns strengstens eingehalten, so dass Sie sich mit einer Vorbereitung bei uns immer sicher und gut aufgehoben fühlen und letztendlich mit neu erworbenen Kompetenzen und einem entsprechenden Selbstbewusstsein die MPU mit links bestehen.

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