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CANNABIS ALS SONDERFALL: WANN MUSS ICH ZUR MPU?

Cannabis wird in der Regel anders behandelt als andere Drogen, allerdings ist die Rechtslage auch etwas unübersichtlich, da sich die laufende Rechtsprechung häufig ändert. Darüber hinaus ist die wissenschaftliche Befundlage zu den Nachweiszeiträumen von Cannabis sehr uneinheitlich. Mehr Informationen zu MPU aufgrund von anderen Drogen finden Sie hier.

 

Werden Sie mit Cannabis am Steuer erwischt, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie den Führerschein verlieren. Denn die Fahreignung wird nur dann infrage gestellt, wenn regelmäßiger Konsum vorliegt oder bei gelegentlichem Konsum weitere Umstände Zweifel an Ihrer Eignung begründen. Hierbei handelt es sich z.B. um den zusätzlichen Gebrauch von Alkohol oder andere psychoaktiv wirkende Substanzen sowie den Verlust der Kontrolle oder Störungen der Persönlichkeit.

 

Für ein besseres Verständnis der Zusammenhänge soll im Folgenden beschrieben werden, ab welchen THC-Werten Sie mit welchen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. In diesem Zusammenhang muss auf den Unterschied zwischen aktivem THC und dem chemischen Abbauprodukt des THC, die THC- Carbonsäure (THC-COOH) unterschieden werden.

 

Der aktive THC-Wert gibt Auskunft darüber, wann und in welchem Ausmaß der letzte Konsum stattgefunden hat. Der THC-Carbonsäurewert demgegenüber sagt etwas über Ihre Konsumgewohnheiten aus und kann in Abhängigkeit von der Konsummenge und -häufigkeit noch bis zu 3 Monate nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden.

 

Stark vereinfacht lässt sich sagen, dass bei einem THC-Wert von mindestens 1 ng/ml und einem THC-Carbonsäurewert (THC-COOH) von weniger als 75 ng/ml eine fachärztliche Untersuchung zur Abklärung der genauen Konsumgewohnheiten angeordnet wird. Nach einem fachärztlichen Gutachten kommt es nur dann nicht zur MPU, wenn ein gelegentlicher Konsum vorliegt und der Konsum von der Verkehrsteilnahme getrennt werden kann. Eine solche Konstellation kommt jedoch bei entdeckten Fahrten unter Cannabiseinfluss äußerst selten vor. Die Wahrscheinlichkeit, dass nach einem fachärztlichen Gutachten noch eine MPU angeordnet wird, ist daher relativ hoch.

 

Schließlich geht man davon aus, dass bei einem THC-Carbonsäurewert von mindestens 150 ng/ml ein regelmäßiger Konsum vorliegt. In diesem Fall kommen Sie um eine MPU nicht herum. Bei der MPU Beratungsstelle MAY werden Sie professionell beraten und wir helfen Ihnen, die MPU zu bestehen, und zwar mit Empathie und Kompetenz. Hier können Sie mehr Über Uns erfahren.

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