Wer muss zur MPU?
Die medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) wird behördlich verlangt, wenn Zweifel an Ihrer charakterlichen Eignung bestehen.
Die wichtigsten Untersuchungsanlässe sind:
Alkohol
Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr.
Dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad.
Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen 58 Prozent aller
Begutachtungsfälle.
Drogen
Ein Kraftfahrer ist entweder unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen, oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor, dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch).
Punkte in Flensburg
Mehr als 18 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg oder besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße.
Straftaten
Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen.
